04.03.2019

Diakonie-Kollektivvertrag setzt Signal für die Attraktivität der Branche

Der Karfreitag als kirchlicher Feiertag wird künftig für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kollektivvertrag der Diakonie Österreich arbeitsfrei sein.

Die Verhandlungen über die Erhöhung des Kollektivvertrags und über die Anpassungen im Rahmenrecht für den Kollektivvertrag der Diakonie Österreich wurden am 28. Februar 2019 mit Wirksamkeit ab dem 1. Februar abgeschlossen.

Eine Besonderheit des Ergebnisses: der Karfreitag wird ein dienstfreier Werktag unter Fortzahlung des Entgelts für alle MitarbeiterInnen.


Die Ergebnisse für Sie zusammengefasst:

  • Erhöhung der Gehälter und Zulagen um 3,2 Prozent
  • Karfreitag als zusätzlicher freier Tag wie der 24. und 31. Dezember
  • Ein zusätzlicher Urlaubstag ab dem 10. Jahr der Betriebszugehörigkeit
  • Deutlich verbesserte Lehrlingsentschädigungen
  • Weitere Verbesserungen der nicht entgeltlichen Leistungen (Rahmenrecht)