19.11.2020

Haus am Ruckerlberg: Information für Besucher*innen ab 23.11.2020

Graz

Ab Montag, 23.11. gelten im Haus am Ruckerlberg folgende Maßnahmen nach der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung betreffend Besuche in Alten- und Pflegeheimen.

Es ist uns ein großes Anliegen, diese Bestimmungen unter größtmöglicher Rücksicht auf die Bewohner*innen umzusetzen.  

 

Daher bitten wir Sie als Besucher*innen, sich bei Besuchen strikt an folgende Vorgehensweise zu halten:

 

  • Bewohnerinnen und Bewohner, die NICHT an Covid-19 erkrankt sind, dürfen maximal einmal pro Woche von einer Person besucht werden (Ausnahmen sind Palliativ- oder Hospizbegleitungen)

 

  • Besuche können nur nach telefonischer Voranmeldung stattfinden. Die Voranmeldung kann ausschließlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 0316/321608-101 vorgenommen werden.

 

  • Bewohnerinnen und Bewohner, die an Covid-19 erkrankt sind, dürfen nicht besucht werden. 

 

  • Die Einrichtung darf nur mit Vorlage eines tagesaktuellen negativen PCR- oder Antigen-Tests mit Mund-Nasen-Schutz oder, wenn kein Test vorliegt, mit FFP2-Maske betreten werden. Die Maske ist während des Aufenthalts im Haus am Ruckerlberg durchgehend zu tragen. Die FFP2-Masken sind selbst mitzubringen, diese können wir leider nicht zur Verfügung stellen. 

 

  • Die Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Personen) gelten wie bisher und sind verpflichtend.

 

  • Die Besuchszeit beträgt maximal 20 Minuten, sowohl im Innenbereich als auch im Garten (Ausnahme Palliativbewohner*innen oder Sterbende). 

 

  • Sie müssen sich verbindlich ins Besuchsprotokoll eintragen (dieses liegt in jeder Hausgemeinschaft auf). 

 

Wir danken für Ihr Verständnis und die Kooperation! 

 

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